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Rechtsanwalt · Aschaffenburg

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation und Auflösung von Gesellschaften. Ob GmbH, AG, GbR oder Personengesellschaft: jede Rechtsform hat ihre eigenen Regeln und Besonderheiten. Die Kanzlei Cicek in Aschaffenburg berät Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Gesellschaftsgründung und Satzungsgestaltung

Eine solide Gesellschaftsgründung beginnt mit einem durchdachten Gesellschaftsvertrag. Wir gestalten Satzungen und Gesellschaftsverträge, die Ihre unternehmerischen Ziele widerspiegeln und spätere Konflikte vermeiden. Dabei berücksichtigen wir Regelungen zur Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Nachfolgeregelungen und Ausscheidensmodalitäten.

Besonders wichtig ist die Regelung von Gesellschafterstreitigkeiten bereits im Gesellschaftsvertrag: Schiedsklauseln, Vorkaufsrechte und Abfindungsregelungen können im Streitfall erhebliche Vorteile bieten.

Gesellschafterstreitigkeiten

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gehören zu den komplexesten und kostspieligsten Rechtsstreitigkeiten. Wir vertreten Gesellschafter bei Auseinandersetzungen über Gewinnverteilung, Geschäftsführermaßnahmen, Informationsrechte und Ausschluss von Gesellschaftern.

Unser Ziel ist stets eine konstruktive Lösung, die das Unternehmen nicht gefährdet. Wo eine Einigung nicht möglich ist, führen wir das Verfahren vor dem zuständigen Gericht konsequent und strategisch.

Umstrukturierung und Unternehmensverkauf

Unternehmensumstrukturierungen, ob Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel, erfordern sorgfältige rechtliche Planung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle gesellschafts- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Beim Unternehmensverkauf (Share Deal oder Asset Deal) prüfen wir Kaufverträge, führen die rechtliche Due Diligence durch und verhandeln Garantien und Gewährleistungsklauseln zu Ihren Gunsten.

Forderungen gegen Geschäftspartner und Kunden

Ausstehende Zahlungen von Geschäftspartnern oder Kunden gefährden die Liquidität jedes Unternehmens. Wir setzen offene Forderungen aus Liefer- und Leistungsbeziehungen, Werk- und Dienstverträgen sowie aus laufenden Geschäftsbeziehungen konsequent durch, außergerichtlich, im Mahnverfahren oder durch Klage vor dem zuständigen Land- oder Handelsgericht.

Dabei nutzen wir alle Werkzeuge des Wirtschaftsrechts: gerichtliches Mahnverfahren, einstweilige Verfügung bei drohender Insolvenz des Schuldners, Arrestverfahren zur Sicherung von Vermögenswerten und Zwangsvollstreckung in das Geschäftsvermögen. Bei strittigen Forderungen prüfen wir Verträge, Lieferscheine und Korrespondenz auf Beweiswert und verhandeln Vergleichslösungen, wenn diese im Interesse Ihres Unternehmens sind. Auch bei drohendem Forderungsverlust durch Verjährung sichern wir Ihre Ansprüche rechtzeitig.

Unsere Leistungen

  • GmbH-Gründung und Satzungsgestaltung
  • Gesellschafterversammlungen und Beschlüsse
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Geschäftsführerhaftung
  • Forderungen gegen Geschäftspartner und Kunden
  • Unternehmensumstrukturierung
  • Unternehmenskauf und -verkauf
  • Nachfolgeregelungen
  • Auflösung und Liquidation

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